Stimmensplitting

Stimmensplitting auf einem Stimmzettel für die Bundestagswahl 2005

Von Stimmensplitting spricht man unter einem Zweistimmenwahlrecht, wenn ein Wähler seine Personenstimme (Erststimme) einem Kandidaten gibt, der nicht für die mit der Parteienstimme (Zweitstimme) gewählte Partei antritt.

Beim personalisierten Verhältniswahlrecht können Wähler auf diese Weise Einfluss auf die personelle Vertretung einer Partei ausüben, die sie nicht gewählt haben. Auf die Verteilung der Sitze auf die Parteien hat das Stimmensplitting keine Auswirkungen, solange weder Überhangmandate auftreten noch Bewerber gewählt werden, die nicht für eine Partei antreten, die die Sperrklausel überwindet.

Anhänger von Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten haben meist kein Interesse an einem Stimmensplitting, da sie in der Regel eine lokale Vertretung ihres Wahlkreises der Alternative, nämlich einem unbekannten Listenkandidaten (falls der Direktkandidat nicht selbst auf der Liste gut abgesichert ist), vorziehen.


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